Eine Immobilie ist oft eng mit der Familiengeschichte verbunden. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann die Nachfolge früh regeln und allen Beteiligten Klarheit geben. Eine durchdachte Planung verbindet dabei die Eigentumsübertragung, die eigene Absicherung, die entstehenden Kosten und die Ansprüche weiterer Angehöriger.
Das Eigentum geht bereits zu Lebzeiten über
Mit der Eintragung ins Grundbuch wird die beschenkte Person Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie. Die Eigentumsübertragung ist damit bereits zu Lebzeiten geregelt.
Eine Schenkung kann die nächste Generation früh einbeziehen und klare Verhältnisse innerhalb der Familie schaffen. Vertragliche Regelungen sichern dabei die finanzielle Situation der schenkenden Person und die gewünschte Nutzung der Immobilie.
Für die Grundbuchseintragung braucht es einen schriftlichen, grundbuchsfähigen Schenkungsvertrag mit beglaubigten Unterschriften und einer Aufsandungserklärung. Je nach Gestaltung kann ein Notariatsakt erforderlich sein.
Diese Kosten entstehen bei einer Schenkung
Österreich hat die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer im August 2008 abgeschafft. Bei der Übertragung einer Immobilie entstehen weiterhin Grunderwerbsteuer, Grundbuchsgebühren sowie Kosten für die Vertragserrichtung und Beglaubigung.
Bei einer unentgeltlichen Übertragung von Grundvermögen wird die Grunderwerbsteuer nach einem Stufentarif vom Grundstückswert berechnet:
- 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro
- 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro
- 3,5 Prozent für den darüber liegenden Betrag
Bei einem Grundstückswert von 500.000 Euro ergibt sich daraus eine Grunderwerbsteuer von 7.750 Euro. Frühere Übertragungen innerhalb der letzten fünf Jahre können die Berechnung beeinflussen.
Für die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch fallen grundsätzlich 1,1 Prozent vom Wert des eingetragenen Rechts sowie 81 Euro Eingabengebühr an. Im erweiterten Familienkreis wird die Eintragungsgebühr vom Dreifachen des Einheitswerts berechnet, höchstens von 30 Prozent des Verkehrswerts. Hinzu kommen die Kosten für Vertragserrichtung, Beglaubigung und je nach Fall für Bewertung oder steuerliche Beratung.
Eine konkrete Berechnung vor der Vertragsunterzeichnung schafft Kostensicherheit für alle Beteiligten.
Diese Rechte können vertraglich abgesichert werden
Wer die Immobilie übergibt, kann sich passende Rechte vorbehalten. Dazu zählen:
- ein lebenslanges Gebrauchsrecht zum eigenen Wohnen
- ein Fruchtgenussrecht zum Wohnen oder Vermieten und zum Erhalt der Mieteinnahmen
- ein Belastungs- und Veräußerungsverbot, das die Zustimmung der schenkenden Person vorsieht
- ein Ausgedingsrecht mit klar geregelten Unterstützungs- oder Pflegeleistungen
Auch bestehende Kredite, laufende Kosten und künftige Erhaltungsarbeiten gehören in die Vereinbarung. Eine genaue Regelung der Rechte und Pflichten schafft für beide Seiten eine verlässliche Grundlage.
Ansprüche weiterer Angehöriger früh einbeziehen
Eine Schenkung zu Lebzeiten kann spätere Ansprüche aus dem Erbrecht und Pflichtteilsrecht beeinflussen. Besonders wichtig ist dieser Punkt bei mehreren Kindern, Ehepartnern oder weiteren Begünstigten.
Eine rechtliche Beratung klärt, wie die Schenkung auf spätere Ansprüche angerechnet wird und welche zusätzlichen Vereinbarungen zur familiären Situation passen. Die steuerliche Gestaltung ergänzt diese Planung und schafft Transparenz zu den entstehenden Abgaben.
Wie WÄLDERIMMO die Vorbereitung unterstützt
WÄLDERIMMO ordnet die Immobilie im aktuellen Markt des Bregenzerwaldes ein. Wir betrachten Lage, Zustand, Nutzungsmöglichkeiten und den realistisch erzielbaren Verkehrswert. Eigentümer erhalten damit eine fundierte Grundlage für die weitere Abstimmung mit rechtlichen und steuerlichen Fachleuten. Die steuerliche Fachberatung ermittelt anschließend den steuerlichen Grundstückswert und gestaltet die Übergabe passend zur persönlichen Situation.