Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was mit Ihrer Immobilie passiert, wenn Sie nicht mehr da sind? Vielleicht haben Sie Bedenken, dass Ihre Erben Schwierigkeiten haben könnten, die Erbschaftssteuer zu bezahlen oder sich sogar in einem erbitterten Streit darüber wiederfinden könnten?
Es gibt eine Möglichkeit, Ihr Immobilienerbe in Ihrem Sinne zu regeln, noch zu Lebzeiten. Indem Sie Ihre Immobilie durch eine Schenkung weitergeben, können Sie nicht nur sicherstellen, dass sie in die Hände der richtigen Personen gelangt, sondern auch unnötige Konflikte zwischen Ihren Erben vermeiden.
Doch Vorsicht: Eine Schenkung birgt auch ihre eigenen Herausforderungen. Die Frage nach den Steuern, die bei der Übertragung anfallen könnten, ist ein wichtiger Aspekt. Die Höhe dieser Steuern hängt vom Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsverhältnis ab. Es ist entscheidend, diese finanzielle Belastung im Voraus zu verstehen.
Vererbungssteuern in Österreich: Wichtige Freibeträge im Überblick
🧾 1. Keine Schenkungssteuer
- In Österreich gibt es seit 2008 keine Schenkungssteuer mehr.
👉 Das ist der große Vorteil gegenüber vielen anderen Ländern.
💰 2. Grunderwerbsteuer (Hauptkosten)
Auch bei Schenkung fällt Grunderwerbsteuer an.
Innerhalb der Familie (begünstigter Kreis):
- 0,5 % für die ersten 250.000 €
- 2 % für die nächsten 150.000 €
- 3,5 % darüber hinaus
👉 Beispiel:
Immobilie 500.000 €
→ ca. 0,5% + 2% + 3,5% gestaffelt = rund 7.000–10.000 € Steuer (grob).
🏠 3. Grundbuch-Eintragung
- 1,1 % des Immobilienwerts für die Eintragung ins Grundbuch
👉 Beispiel bei 500.000 €: ca. 5.500 €
⚖️ 4. Notar / Anwalt
- Kein fixer Preis – abhängig vom Immobilienwert
- Typisch: ca. 1–3 % (Vertrag, Abwicklung, Eintragung)
👉 Bei 500.000 € oft mehrere tausend Euro.
📊 5. Sonstige mögliche Kosten
- Bewertung der Immobilie (Gutachten)
- Gebühren für Vertragsabwicklung
- evtl. Kosten bei Belastungen (Kredite etc.)
⚠️ Wichtige Sonderfälle
- Mit Schulden/Kredit: kann steuerlich wie Teilverkauf gelten → zusätzliche Steuern möglich
- Späterer Verkauf: dann fällt Immobilienertragsteuer an
- Wohnrecht/Fruchtgenuss: kann den steuerlichen Wert beeinflussen
🧮 Gesamt grob zusammengefasst
Für eine typische Immobilienschenkung in der Familie:
👉 ca. 2–5 % des Immobilienwerts Gesamtkosten
(je nach Wert und Gestaltung)
✅ Fazit
- ❌ Keine Schenkungssteuer
- ✅ Aber: Grunderwerbsteuer + Grundbuch + Notar
- 💸 Realistische Kosten: einige tausend bis zehntausende Euro
Gewährleistung Ihrer Wünsche
Eine Möglichkeit, sich abzusichern, besteht darin, bestimmte Bedingungen und Rechte vertraglich festzuhalten. Zum Beispiel kann ein Rückforderungsrecht vereinbart werden, das es Ihnen ermöglicht, die Immobilie zurückzuerhalten, falls der Beschenkte in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die Immobilie verkaufen muss, um Schulden zu begleichen.
Darüber hinaus können Sie weitere Bedingungen festlegen, die sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden und die Immobilie in Übereinstimmung mit Ihren Vorstellungen genutzt wird. Dazu gehören Wohnrechte oder Nießbrauchrechte, die es Ihnen ermöglichen, weiterhin in der Immobilie zu leben oder bestimmte Nutzungsrechte zu behalten. Sie können auch Verbote bezüglich der Vermietung, des Weiterverkaufs oder anderer Verwendungen festlegen, um sicherzustellen, dass die Immobilie nicht gegen Ihre Absichten genutzt wird.
Auch die Verpflichtung zur Pflege des Schenkenden kann vertraglich festgehalten werden. Diese Vereinbarung kann nicht nur dazu dienen, sicherzustellen, dass Sie im Alter angemessen versorgt werden, sondern auch dazu, einen möglichen Widerruf der Schenkung durch staatliche Stellen im Falle von Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
Als Immobilienexperte können wir Ihnen wertvolle Einblicke und Erfahrung beim Thema Immobilienerbe bieten und Ihnen bei allen Fragen rund um die Immobilie helfen.